Ich berate und vertrete Sie in Karlsruhe und bundesweit im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und in weiteren Rechtsgebieten – diskret, verständlich und mit persönlichem Einsatz.
Termin vereinbarenIn meiner Kanzlei betreue ich Mandate persönlich und von Anfang an selbst. Ich höre Ihnen zu, analysiere Ihre Situation gründlich und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.
Mein Anspruch ist es, Ihnen verständliche Antworten zu geben und Ihre Interessen mit Sorgfalt, Integrität und Nachdruck zu vertreten. Mein fachlicher Schwerpunkt liegt im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht; daneben berate ich in angrenzenden Gebieten des Straf- und Zivilrechts.
Ich vertrete Sie im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht, begleite Sie bei Betriebsprüfungen und berate zu steuerlichen Gestaltungen. Gegen einen Steuerbescheid können Sie in der Regel nur innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – melden Sie sich daher frühzeitig.
Bei dem Verdacht einer Steuerhinterziehung kommt es auf die richtige Reaktion an. Ich prüfe, ob eine Selbstanzeige noch wirksam möglich ist, und verteidige Sie in Ermittlungsverfahren. Äußern Sie sich nicht ohne anwaltliche Beratung gegenüber Finanzamt oder Steuerfahndung.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Ich beantrage Akteneinsicht, bespreche mit Ihnen die Vorwürfe und entwickle die Verteidigungsstrategie, bevor Sie eine Aussage machen. Eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht wahrnehmen.
Ich berate Mieter wie Vermieter bei Kündigung, Mieterhöhung, Mängeln, Kaution und Nebenkostenabrechnung. Abrechnungen sollten Sie innerhalb der Fristen prüfen lassen, da Einwände nach Ablauf häufig nicht mehr möglich sind.
Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Testament und Vermögensnachfolge, bei Pflichtteilsansprüchen und bei der Abwicklung eines Nachlasses – auch unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer. Eine Erbschaft muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden.
Ich berate Sie bei Vertragsfragen, der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen und bei Schadensersatzansprüchen. Beachten Sie die Verjährung: Sie beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ich habe Rechtswissenschaften in Konstanz, Lausanne und Heidelberg studiert und mein Referendariat am Landgericht Karlsruhe absolviert. Berufsbegleitend habe ich an der Universität Münster den Master of Laws (LL.M.) im Steuerrecht erworben. Seit 2021 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und war vier Jahre als angestellter Rechtsanwalt in einer auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Seit 2025 bin ich selbständig.
Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch – telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
Kanzlei Hartlieb
Mitteltorstr. 49b
76149 Karlsruhe
Tel.: 0721 98 61 82 44
E-Mail: info@kanzlei-hartlieb.de
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